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Grundversicherung

Sie müssen bei einer Schweizer Krankenkasse versichert sein, wenn Sie in der Schweiz wohnen.

FAQ

Krankenkasse abschliessen, wechseln oder kündigen

Krankenkasse für Baby, Zuzug aus Ausland

Sie haben drei Monate Zeit, sich bei einer Kasse zu versichern, wenn Sie neu in der Schweiz sind. Die gleiche Frist gilt nach der Geburt eines Kindes. Während dieser drei Monate sind Sie respektive Ihr Baby bereits versichert.

Wer braucht keine Krankenkasse?

Ausländische Rentnerinnen und Rentner, Studierende sowie Diplomatinnen und Diplomaten brauchen unter Umständen keine Krankenkasse. Die zuständige Stelle in Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde genehmigt allfällige Ausnahmen.

Grenzgänger und Krankenkasse

Als Grenzgängerin oder Grenzgänger haben Sie die Wahl: Sie können sich in der Schweiz an Ihrem Arbeitsort oder an Ihrem ausländischen Wohnort krankenversichern.

Falls Sie sich nicht in der Schweiz versichern wollen, müssen Sie innert drei Monaten nach Arbeitsbeginn ein Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons einreichen.

Freie Wahl der Krankenkasse

Im Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer finden Sie alle Krankenkassen. Sie können frei wählen zwischen den Kassen, die in Ihrer Wohnregion tätig sind. Melden Sie sich einfach an, die Kassen sind verpflichtet, alle Interessierten in der Grundversicherung aufzunehmen.

Übrigens: Ein Kind kann auch eine andere Krankenkasse haben als seine Eltern.

Krankenkasse auf Ende Jahr kündigen

Sie können Ihre Krankenkasse in der Regel Ende Jahr wechseln. Dafür müssen Sie Ihre Grundversicherung schriftlich kündigen. Ihr Brief muss bis zum 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.

Übrigens: Ihre bisherige Kasse teilt Ihnen bis Ende Oktober mit, wie hoch Ihre Prämie im nächsten Jahr ist – rechtzeitig, um zu kündigen, falls Sie mit dem Angebot nicht einverstanden sind. Hilfreich für das Vergleichen der Angebote ist der Prämienrechner.

Haben Sie eine Franchise von 300 Franken und das «normale» Versicherungsmodell, können Sie die Grundversicherung auch auf Ende Juni kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

So wechseln Sie das Versicherungsmodell

Sie können per Ende Jahr auch Ihr Versicherungsmodell wechseln. Dazu muss Ihr Schreiben bis Ende November bei der Krankenkasse eintreffen. Neben dem «normalen» Modell gibt es die folgenden Versicherungsmodelle mit tieferen Prämien:

  • Hausarztmodell: Sie müssen (fast) immer zuerst zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt gehen. Falls nötig, überweist Sie diese oder dieser an eine Spezialistin oder einen Spezialisten.

  • HMO-Modell: Sie müssen fast immer zuerst zu einer Ärztin oder einem Arzt in der von Ihnen gewählten Gruppenpraxis gehen. Falls nötig, überweist Sie diese oder dieser an eine Spezialistin oder einen Spezialisten.

  • Telmed: Sie müssen vor (fast) jedem Arztbesuch eine bestimmte Telefonnummer anrufen und erhalten telefonisch eine medizinische Erstberatung.

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