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Zusatzversicherung

Krankenkasse muss Sie nicht aufnehmen

FAQ

Zusatzleistungen

Sie müssen in der Regel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, bevor eine Krankenkasse Sie in einer Zusatzversicherung aufnimmt. Von Ihren Antworten hängt ab, zu welchen Bedingungen die Krankenkasse Sie aufnimmt. Die Krankenkasse kann Sie in der Zusatzversicherung auch ablehnen.

Füllen Sie den Fragebogen richtig aus. Bei falschen Angaben bezahlt die Krankenkasse später allenfalls nicht oder schliesst Sie aus der Versicherung aus.

Am besten schon vor Geburt

Sie versichern Ihr Baby am besten schon vor der Geburt, wenn Sie eine Zusatzversicherung wollen. Die Krankenkassen nehmen das Ungeborene meist ohne Gesundheitsfragebogen und ohne Bedingungen auf.

Häufig versichern Eltern Ihre Kinder für Zahnbehandlungen (Zahnstellungskorrektur). Auch diese Versicherung sollten Sie früh abschliessen. Ab einem gewissen Alter verlangen die Krankenkassen eine vorgängige Untersuchung.

Meist im Paket

Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen oft nur im Paket an. Prüfen Sie, dass Sie keine Leistungen doppelt versichern. Das gilt besonders für Reiseversicherungen. Oft sind Sie bereits versichert - beispielweise über die Kreditkarte oder einen Reise-Schutzbrief.

Heikle Kündigung

Überlegen Sie sich vor der Kündigung Ihrer Zusatzversicherung, ob Sie die Versicherung wirklich nicht mehr wollen. Die Krankenkasse muss Sie später nicht wieder in die entsprechende Zusatzversicherung aufnehmen. Informieren Sie sich zudem über die Kündigungsfristen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag – oder Sie fragen Ihre Krankenkasse.

Leistungen

Sie können eine Zusatzversicherung abschliessen, wenn Sie zusätzliche Leistungen gedeckt haben wollen. Bei den zusätzlichen Leistungen kann es sich um Komplementärmedizin handeln wie beispielsweise Osteopathie. Oder die Zahnkorrektur für Kinder. Es gibt auch Zusatzversicherungen, die Ihnen im Spital mehr Komfort oder die freie Arztwahl sichern.

Franchise bei Schwangerschaft

Wenn Sie schwanger sind, müssen Sie sich nicht an den Kosten beteiligen, wenn es sich um besondere Leistungen bei Mutterschaft handelt. Das heisst: Sie zahlen keine Franchise, keinen Selbstbehalt und keinen Beitrag an die Kosten Ihres Aufenthalts im Spital. Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt zahlen Sie auch bei allgemeinen medizinischen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit nichts.

Leistungen für die Mutter

Die Krankenkasse bezahlt die Geburt, die Nachkontrolle, allfällige Kosten bei Komplikationen, die Stillberatung und einen Teil des Geburtsvorbereitungskurses (wenn eine Hebamme den Kurs leitet). Bei der Geburt spielt es keine Rolle, ob diese im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause stattfindet. Steht das Spital oder Geburtshaus Ihrer Wahl nicht auf der Spitalliste Ihres Kantons, sollten Sie Ihre Krankenkasse vorher fragen, ob Sie die Kosten bezahlt.

Leistungen bei Kontroll-untersuchungen

Die Krankenkasse zahlt folgende Kontrolluntersuchungen:

  • zwei Ultraschalluntersuchungen (bei einer Risikoschwangerschaft auch weitere Ultraschalluntersuchungen)

  • den Ersttrimestertest zur Abklärung des Risikos der Trisomien 21, 18 und 13

  • wenn der Ersttrimestertest auf ein hohes Risiko deutet, den nicht-invasiven Pränatal-Test (NIFT) und wenn nötig eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) und eine Plazentauntersuchung (Chorionbiopsie)

Dazu kommen die regelmässigen Kontrollen bei Ihrer Frauenärztin respektive Ihrem Frauenarzt. Diese Kontrollen kann unter Umständen auch eine Hebamme durchführen.

Leistungen für das Baby

Die Krankenkasse der Mutter bezahlt den Spitalaufenthalt des Babys voll. Wenn das Neugeborene krank ist und eine Behandlung im Spital braucht, zahlt dies die Krankenkasse des Kindes. Hier müssen Sie sich an den Kosten beteiligen (Selbstbehalt).

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