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Privathaftplicht-
Hausrat-
Rechtsschutz- versicherung

Sie ist grundsätzlich freiwillig aber Empfehlunngswert

FAQ

Wichtiges

Wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, sind Sie verpflichtet, diesen wiedergutzumachen. Sie können eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen, welche die Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden übernimmt.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn Sie zum Beispiel die Brille einer Freundin zerbrochen haben, jemanden mit dem Velo angefahren haben oder wenn Ihr Hund ein Kind gebissen hat. Je nachdem, wie gross der Schaden ist, kann die Privathaftpflichtversicherung Sie vor grossem finanziellem Verlust retten.

Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz grundsätzlich freiwillig. Sie ist aber oft Pflicht, wenn man eine Wohnung mieten möchte. Und in den meisten Kantonen ist die Privathaftpflichtversicherung für Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch.

In der Schweiz müssen Halterinnen und Halter eines Motorfahrzeugs (auch für Motorräder und schnelle E-Bikes) zudem eine Motorfahr­zeug-Haftpflichtversicherung abschliessen

Was deckt die Privathaftpflicht-versicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel:

  • Personen- und Sachschäden,

  • Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren (z. B. Lohnersatz für eine verletzte Person, die nicht mehr arbeiten kann),

  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (z. B. wenn Sie für einen Schaden nicht verantwortlich sind).

Sie können wählen zwischen einer Versicherung für Einzelpersonen und einer Versicherung, welche die anderen Haushaltmitglieder einschliesst. Von Haustieren verursachte Schäden sind in der Regel ebenfalls eingeschlossen.

Es gibt verschiedene Optionen, die Sie mit Ihrer Versicherung besprechen sollten, wenn Sie einen Vertrag abschliessen. Zum Beispiel den Einschluss des Risikos, beim Lenken eines fremden Fahrzeugs einen Schaden zu verursachen.

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung nicht

  • Schäden, die Sie als versicherte Person sich selbst oder einer in Ihrem Haushalt lebenden Person zufügen (Personenschäden könnten in die Zuständigkeit der Unfallversicherung fallen),

  • Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen,

  • Sachschäden aufgrund von Abnützung,

  • vorhersehbare Schäden oder Schäden, die Sie hätten vorhersehen können,

  • Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung einer ansteckenden Krankheit,

  • Schäden, die im Zusammenhang mit der absichtlichen Begehung eines Delikts oder Verbrechens verursacht werden.

Nicht mit der Hausratversicherung verwechseln

Manchmal werden die Privathaftlichtpflichtversicherung und die Hausratversicherung verwechselt, weil sie normalerweise kombiniert angeboten werden.

Im Gegensatz zur Privathaftlichtpflichtversicherung kommt aber die Hausratversicherung nicht für Schäden auf, die Sie Dritten zufügen. Sie deckt Schäden am Inventar, also an Möbeln, am Fernseher, an Kleidern, an der Sportausrüstung und anderem Hausrat bei Feuer, Naturereignissen (z. B. Sturm), Wasserschäden und Einbruchdiebstahl.

Sie können die Privathaftlichtversicherung und die Hausratversicherung auch bei verschiedenen Versicherungen abschliessen.

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